Risiko-Lebensversicherung
Entscheiden Sie, welche Summe Ihre Angehörigen im Falle Ihres Ablebens erhalten sollen. Unabhängig davon, wie viel Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eingezahlt haben.
Sie wählen zwischen drei Tarifen der Risiko-Lebensversicherung:
Ein preiswerter Versicherungsschutz für den Todesfall. Dabei bestimmen Sie die Laufzeit sowie die Höhe des Versicherungsbedarfs. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Ihre Berufsunfähigkeit mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abzusichern.
Ein Vertrag für zwei Personen. Sie bestimmen den Zahlungsrhythmus, denn Sie können die Beiträge laufend oder in einer Summe einzahlen. Die Versicherungssumme wird beim Tod der zuerst sterbenden Person während der Versicherungsdauer fällig. Die Beiträge werden bis zu einem Todesfall, längstens bis zum Ablauf der Versicherungsdauer eingezahlt.
Ein preiswerter Versicherungsschutz, dessen Höhe während der Versicherungsdauer kontinuierlich abnimmt. Beim Tod der versicherten Person wird die noch vorhandene Versicherungssumme fällig. Die Beiträge werden bis zum Tod der versicherten Person gezahlt, längstens bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer. Diese endet vor Ende der Versicherungsdauer.
Während der ersten zehn Versicherungsjahre können Sie die Risiko-Lebensversicherung in eine Kapital bildende Lebensversicherung bis zur Höhe der beitragspflichtigen Todesfallsumme umtauschen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Versicherungssumme wird bei der Kapital bildenden Lebensversicherung im Todes- und Erlebensfall ausgezahlt.
Die Beiträge sind im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Sonderausgabenabzug beträgt maximal 1.500 Euro für Arbeitnehmer und 2.400 Euro für Selbständige. Die Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei.
Wenn Sie heute eine Versicherungssumme festlegen, ist die gleiche Summe in 20 oder 30 Jahren deutlich weniger wert. Mit dem Einschluss einer Dynamik können Sie bei der Risiko-Lebensversicherung Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung der wirtschaftlichen Entwicklung anpassen.
Die Dynamik sorgt dafür, dass die Beiträge und Leistungen jährlich steigen. Dabei können Sie zwischen zwei Formen wählen:
Erhöhung im gleichen Verhältnis, wie sich der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten erhöht hat – mindestens um 5 % des Vorjahresbeitrags
Erhöhung um einen festen – bei Vertragsabschluss vereinbarten – Prozentsatz zwischen 1 und 10 % des jeweiligen Vorjahresbeitrags
Bei Einschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung für den Tarif RU werden Sie – solange Berufsunfähigkeit besteht – von der Beitragszahlungspflicht für die Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen befreit. Dabei erhalten Sie, falls vereinbart, die versicherte Berufsunfähigkeits-Rente. Der volle Versicherungsschutz bleibt bestehen.