Die NRW.BANK unterstützt Sie bei der Finanzierung von Wohneigentum – und das zu langfristig günstigen Konditionen.
Ihr Vertragspartner
Das wird gefördert
NRW.BANK.Wohneigentum
Vom Single über Ehepaare und Lebenspartnerschaften bis hin zu Familien: Das zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und Zinsbindungen unterstützt Sie beim Bau und Erwerb von Wohneigentum mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten innerhalb von Nordrhein-Westfalen.
Gefördert werden Einpersonenhaushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro sowie Mehrpersonenhaushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 75.000 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze jeweils um 15.000 Euro.
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Investieren Sie in Werterhalt und Komfort. Unterstützt werden private Eigentümerinnen und Eigentümer, die in Nordrhein-Westfalen ihr selbst genutztes Eigentum sanieren oder modernisieren wollen.
Von Energieeffizienzsteigerung über Einbruchschutz bis hin zum barrierefreien Umbau reichen die Maßnahmen, die Sie mit diesem zinsgünstigen Darlehen mit langen Laufzeiten zwischen 2.500 und 75.000 Euro komplett finanzieren können. Bei diesem Programm sind keine Einkommensgrenzen zu beachten.
NRW.BANK.Baudenkmäler
Sie begeistern sich für historische Baustile und ihre einzigartige Atmosphäre: Das Programm "NRW.BANK.Baudenkmäler" hilft Ihnen bei Ihren Investitionen in Ihr selbst bewohntes Baudenkmal oder besonders erhaltenswertes Bauwerk in Nordrhein-Westfalen. Das zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten finanziert Investitionen ab 25.000 Euro für bis zu 100 Prozent der Umbauinvestitionen.
Sie möchten in Nordrhein-Westfalen eine Immobilie oder eine Eigentumswohnung bauen, kaufen oder modernisieren und wüssten gerne, ob Sie dafür Fördermittel in Anspruch nehmen können: Mit dem Chancenprüfer erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen erfüllt werden. Je nach Förderprogramm müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden – auch kann es notwendig sein, dass mindestens ein Kind oder ein schwerbehinderter Angehöriger in der Immobilie wohnt.
Wichtig: Legen Sie erst los, wenn Sie grünes Licht für die Förderung bekommen haben.
Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen besteht nicht.
Zusätzliche zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten bestehen im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Übersicht aller Möglichkeiten finden Sie unter www.nrwbank.de/eigentumsförderung.
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