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Technische Fusion

Die technische Fusion wurde erfolgreich abgeschlossen.

Technische Fusion

Die technische Fusion wurde erfolgreich abgeschlossen.

FAQ Privatkunden

Hinweise für alle Kundinnen und Kunden

der ehemaligen Stadtsparkasse Haltern am See

(für alle anderen Kund:innen der Sparkasse Westmünsterland ändert sich nichts)

Allgemeines zur Bankverbindung und zum Zahlungsverkehr

1. Bekomme ich eine neue Kontonummer/IBAN?

Ab Montag, 22. April 2024, gilt für die gesamte Sparkasse Westmünsterland die einheitliche Bankleitzahl 401 545 30. Alle Konten und Depots erhalten daher eine neue IBAN (Internationale Kontonummer) und eine neue BIC (Internationale Bankleitzahl). Diese finden Sie auf jedem Kontoauszug Ihres Girokontos, in Ihrem Online-Banking und in Ihrer Sparkassen-App. Bitte informieren Sie auch alle Verfügungsberechtigten.

In Einzelfällen kann es sein, dass sich zudem Kontonummern als Bestandteil Ihrer IBAN ändern. Wenn Ihr Girokonto davon betroffen ist, informieren wir Sie Anfang April persönlich. Sie erhalten in diesen Fällen automatisch und kostenlos eine neue Sparkassen-Card und eine neue PIN von uns.

Wenn sich Ihre Kontonummer nicht ändert, können Sie Ihre bisherige Sparkassen-Card weiternutzen.

2. Wie lautet die neue Bankleitzahl/BIC?

Ab Montag, 22. April 2024, gilt für die gesamte Sparkasse Westmünsterland die einheitliche Bankleitzahl 401 545 30. Daher ändert sich Ihre IBAN. Diese sowie die BIC (Internationale Bankleitzahl) finden Sie auf jedem Kontoauszug Ihres Girokontos.

Einen IBAN-Rechner finden Sie zudem hier.

3. Werden Zahlungen an meine alte Kontonummer weitergeleitet?

Wir leiten alle Zahlungseingänge und Lastschrifteinzüge, die über Ihre alte Kontoverbindung eingehen, automatisch richtig weiter. Bitte denken Sie jedoch daran, Ihre neuen Kontodaten an Zahlungspartner weiterzugeben. Bei vielen Zahlungs­verkehrs­partnern können Sie Ihre geänderte IBAN und Kontonummer selbstständig im jeweiligen Online-Portal hinterlegen.
Sollte das nicht möglich sein, können Sie Ihre Zahlungsverkehrspartner schriftlich mit diesem Musterschreiben über die Änderung Ihrer IBAN/Kontonummer informieren.

4. Was passiert mit Daueraufträgen?

Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Daueraufträge stellen wir automatisch für Sie um.

5. Was passiert mit meinen Freistellungsaufträgen?

Uns erteilte Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig. Sollten Sie beiden Sparkassen Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese zusammengeführt und die Beträge addiert.

6. Was geschieht mit Vordrucken?

Ihre alten Zahlungsverkehrsvordrucke (Überweisungen und Scheckvordrucke) können Sie bis zum 21. April 2024 verwenden. Ab dem 22. April 2024 können nur noch die neuen Vordrucke verwendet werden, die Sie über Ihre Geschäftsstelle erhalten.

7. Benötige ich ein neues Sparbuch, auf dem der Name „Sparkasse Westmünsterland“ eingedruckt ist?

Nein. Die ausgegebenen Sparbuchurkunden der Stadtsparkasse Haltern am See behalten ihre volle Gültigkeit und müssen nicht ausgetauscht werden. Alle Zahlungen werden auf die geänderte Kontonummer übertragen.

8. Gibt es Änderungen bei Depots?

Alle Depots erhalten eine neue IBAN. Ihre Depotnummer ändert sich im Regelfall jedoch nicht.

Karten

1. Benötige ich eine neue Sparkassen-Card?

Die meisten Kundinnen und Kunden können die bisherigen Sparkassen-Cards der Stadtsparkasse Haltern am See trotz der alten Sparkassenbezeichnung und der alten IBAN uneingeschränkt bis zum Ablaufdatum mit ihrer bisherigen Geheimzahl weiter nutzen.

In einigen Fällen kann es sein, dass sich Kontonummern ändern (siehe „Bekomme ich eine neue Kontonummer?“). Betroffene Kundinnen und Kunden informieren wir Anfang April persönlich per Brief. Sie erhalten in diesen Fällen automatisch auch eine neue Sparkassen-Card und eine neue PIN von uns. Der Austausch ist für Sie kostenlos. Die vorgegebene PIN können Sie ab dem 22. April 2024 an allen Geldautomaten in Ihre Wunsch-Geheimzahl ändern. Wenn Sie mit Ihrer Sparkassen-Card mobil via Handy oder Smartwatch bezahlen, wird bei Austausch der Karte die dazugehörige digitale Sparkassen-Card automatisch aktualisiert.

2. Was muss ich beachten, wenn ich mich im April im Ausland befinde?

Denken Sie bitte daran, Ihre bisherige und Ihre neue Sparkassen-Card mit ins Ausland zu nehmen. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

3. Benötige ich eine neue Kreditkarte?

Nein. Kreditkarten der Stadtsparkasse Haltern am See bleiben bis zum turnusmäßigen Austausch gültig.

4. An wen wende ich mich, wenn ich meine Karte sperren lassen muss?

Am Wochenende vom 19. bis 21. April 2024 können Sie Ihre Karte nicht über das Online-Banking, sondern nur über die allgemeine Sperr-Rufnummer 116 116 sperren lassen.

Online-Banking

1. Wie erreiche ich mein Online-Banking?

Ab Montag, 22. April 2024, nutzen Sie bitte die Adresse www.sparkasse-westmuensterland.de.

2. Was sind meine Zugangsdaten?

Im Regelfall können Sie sich wie gewohnt mit Ihrem bekannten Anmeldenamen sowie Ihrer PIN einloggen. Wenn Sie das chipTAN-Verfahren nutzen, verwenden Sie dafür bitte ab dem 22. April 2024 Ihre neue Sparkassen-Card. In Einzelfällen kann es nach der technischen Fusion zu Dopplungen beim Anmeldenamen kommen. In diesen Fällen informieren wir Sie im Vorfeld postalisch über das weitere Vorgehen. Ab dem 22. April 2024 können Sie sich auf Wunsch einen neuen Anmeldenamen in den Einstellungen Ihres Online-Bankings vergeben.

3. Was geschieht mit meinen Vorlagen und terminierten Überweisungen?

Vorlagen, die Sie im Online-Banking der Stadtsparkasse  Haltern am See angelegt haben, werden in das Online-Banking der Sparkasse Westmünsterland überführt. Terminierte Überweisungen, die Sie vor der Fusion im Online-Banking der Stadtsparkasse Haltern am See erfasst haben, werden selbstverständlich auch dann korrekt ausgeführt, wenn das Ausführungsdatum nach der technischen Fusion liegt.

4. Gibt es Einschränkungen bei meinem Finanzplaner?

Nach der technischen Fusion wird es etwa eine Woche dauern, bis die folgenden Funktionen wieder zur Verfügung stehen:

  • Umsatzkategorisierung
  • Verschlagwortung von Umsätzen
  • Finanzauswertung
  • Kontostandsprognose
  • Budgetierung und Budget-Benachrichtigungen
  • Search-As-You-Type-Suche im Empfängerfeld der Überweisung
5. Ab wann kann ich die Daten der Verbundpartner wieder sehen?

Vertragsdaten unserer Verbundpartner (LBS, Wertpapierbestände) stehen in der App ab Montag, 22. April 2024, im Laufe des Tages wieder zur Verfügung.

6. Ich nutze ein externes Programm für den Zahlungsverkehr. Was muss ich beachten?

Sollten Sie PC-Programme für Ihren Zahlungsverkehr einsetzen, müssen Sie Ihre Halterner Auftraggeberdaten (Bankleitzahl und ggf. Kontonummer) darin anpassen. Die Bankleitzahl der Sparkasse Westmünsterland lautet: 401 545 30, die BIC ist WELADE3WXXX.

Nutzen Sie das Programm StarMoney Ihrer Sparkasse, aktiviert sich zusätzlich ab dem 22. April 2024 ein Fusionsassistent, der Sie bei der Angleichung Ihrer Empfängerbestände unterstützt.

7. Ich habe Probleme mit dem Online-Banking. Wer hilft mir weiter?

Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an info@sparkasse-westmuensterland.de oder telefonisch unter 02563 403-0 an uns wenden (Montag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr).

8. Ich nutze Online-Brokerage. Was muss ich beachten?

Ab Montag, 15. April 2024, 16 Uhr bis zur technischen Fusion können Sie keine Emissionen zeichnen.

Das Online-Brokerage steht von Freitag, 19. April 2024, 16:30 Uhr, bis Sonntag, 21. April 2024, nicht zur Verfügung. Ab Montag, 22. April 2024 stehen Ihnen die Funktionen wieder zur Verfügung.

S-App

1. Was muss ich in der S-App beachten?

Beim ersten Starten der S-App ab dem 22. April 2024 hilft Ihnen ein Fusionsassistent bei der Umstellung Ihrer Konten. Sollte der Assistent nicht starten, aktualisieren Sie bitte die S-App im Google Play Store bzw. im Apple App Store und starten Ihr Smartphone gegebenenfalls neu.

Eine Anleitung zum Fusions-Assistenten finden Sie hier.

2. Ich habe meine Login-Daten für die S-App vergessen. Was nun?

Wenn Sie Ihr App-Passwort vergessen haben, setzen Sie die App bitte zurück. Im Anschluss müssen Sie Ihre Konten neu einrichten.

Wenn Sie Ihre Online-Banking-PIN vergessen haben, können Sie diese auf unserer Internetseite über den Punkt „Zugangsdaten vergessen?“ zurücksetzen.

3. Funktionieren meine Kontowecker weiterhin?

Nachdem Sie den Umstellungsassistenten für Ihre Konten durchlaufen haben, müssen Sie die push-Adresse neu anlegen. Gehen Sie dazu bitte wie folgt vor:

Schritt 1: Neue push-Adresse registrieren.

Klicken Sie hierfür in der Sparkassen-App auf „Profil“ > „Kontowecker“ und dann rechts oben auf „Registrieren“.

Schritt 2: Neue push-Adresse zuordnen.

Warten Sie einige Minuten, bevor Sie unter „Profil“ >„Kontowecker“ Ihre bestehenden Kontowecker auswählen und über „Kontowecker bearbeiten“ die neue push-Adresse für die Benachrichtigung zuordnen.

4. Was kann ich tun, wenn ich keine Umsatzdaten mehr sehen kann?

In einigen Fällen kann es passieren, dass Kund:innen der ehemaligen Stadtsparkasse Haltern am See ihre Umsatzdaten nicht mehr in der Sparkassen-App einsehen können. Nutzen Sie in diesen Fällen bitte das Online-Banking über unsere Internetseite.

5. Warum muss ich die Geräteerkennung neu aktivieren?

Ab dem 22. April 2024 erreichen Sie die Sparkasse Westmünsterland unter der einheitlichen Internetadresse www.sparkasse-westmuensterland.de.
Die Geräteerkennung, die Sie unter der bisherigen Adresse www.sparkasse-haltern.de aktiviert hatten, kann aus Sicherheitsgründen nicht auf die neue Adresse übernommen werden.

Aktivieren Sie einfach während der Anmeldung unterhalb des PIN-Feldes die Funktion der Geräteerkennung, um Ihren Browser beziehungsweise Ihr verwendetes Gerät auch für die neue Seite als vertrauenswürdig zu speichern.

 

6. Ich hatte Konten und Online-Banking Zugriff in beiden Häusern. Muss ich etwas tun?

Die Daten aus Haltern am See werden auf die Sparkasse Westmünsterland übertragen. Falls möglich und sinnvoll, werden in den Wochen nach der Fusion Ihre Konten in einem gemeinsamen Online-Banking-Zugang zusammengefasst und der überflüssige Zugang gelöscht. Falls Sie hiervon betroffen sind, werden wir Sie rechtzeitig über notwendige Schritte informieren und Sie bei der Sicherung Ihrer Postfachinhalte unterstützen.

S-Invest App

1. Was muss ich in der S-Invest App tun?

Die Daten in Ihrer bestehenden S-Invest App können aus technischen Gründen nicht übertragen werden. Bitte löschen Sie die S-Invest App und installieren diese nach dem 22. April 2024 neu, um Ihre vorhandenen Depots hinzuzufügen. Halten Sie bitte Ihren Anmeldenamen und Ihre Online-Banking-PIN bereit. Den Link zum Download der App und eine Kurzanleitung zur Einrichtung erhalten Sie hier.

FAQ für Firmenkunden

Hinweise für alle Firmenkundinnen und Kunden

der ehemaligen Stadtsparkasse Haltern am See

(für alle anderen Kund:innen der Sparkasse Westmünsterland ändert sich nichts)

1. Was muss ich bei der Änderung von Bankverbindungen in Zahlungsverkehrsprogrammen beachten?

Ersetzen Sie in Ihren Zahlungsverkehrsprogrammen nicht nur die Bankleitzahl der Stadtsparkasse Haltern am See durch die Bankleitzahl der Sparkasse Westmünsterland. Bei Änderungen muss grundsätzlich die Kontonummer und die Bankleitzahl bzw. die IBAN in Gänze geändert werden. Bei Nachfragen stehen Ihnen Ihre Kundenberater:innen gerne zur Verfügung.

2. Darf ich Geschäftsunterlagen, auf denen meine alte Bankverbindung aufgedruckt ist, weiterhin nutzen?

Restbestände an Briefbögen mit alten Kontodaten können Sie nach der technischen Fusion aufbrauchen. Wir leiten Zahlungen automatisch richtig weiter. Bei Neuauflagen denken Sie bitte daran, nur die neue Bezeichnung „Sparkasse Westmünsterland“ sowie die neue IBAN aufdrucken zu lassen.

3. Was ist bei Zahlungen mit Doppel-Zeichnungsberechtigung zu beachten?

Zahlungen, die über das Online-Banking mit chipTAN oder der pushTAN-App eingereicht werden und die von zwei Teilnehmer:innen zu autorisieren sind, müssen bis spätestens zum 19. April 2024, 15 Uhr, vollständig von beiden Berechtigten autorisiert sein. „Teilautorisierte“ Zahlungen können nicht verarbeitet werden und müssen erneut eingereicht werden.

4. Ich reiche meine Zahlungen über das Electronic-Banking-Verfahren EBICS ein. Wie ist die Vorgehensweise zur Fusion?

Als Nutzer:in des EBICS-Verfahrens erhalten Sie von uns Mitte März neue Zugangsdaten für den EBICS-Server der Sparkasse-Westmünsterland sowie weitere Informationen über den Wechsel.

Letzter Sendetermin für Ihre Zahlungen vor der technischen Fusion ist der 19. April 2024, 13 Uhr. Achten Sie bitte darauf, neben den Zahlungen auch alle benötigten elektronischen Unterschriften vor diesem Termin mitzusenden.

Nach dem 22. April 2024 rufen Sie bitte noch einmal mit den alten Zugangsdaten der Stadtsparkasse Haltern am See Ihre Kontoumsätze ab und wechseln danach auf die neuen Zugangsdaten der Sparkasse Westmünsterland inklusive des Wechsels auf Ihre neue IBAN.

 

5. Ich arbeite mit einem Service-Rechen-Zentrum (z. B. DATEV) zusammen. Was ist hier zu beachten?

Informieren Sie die Ansprechpartner:innen Ihres Service-Rechenzentrums (z. B. über Ihre:n Steuerberater:in) rechtzeitig über die anstehende Fusion und teilen Sie Ihre neue IBAN mit.

Letzter Sendetermin für Ihre Zahlungen vor der technischen Umstellung ist der 19. April 2024, 13 Uhr. Achten Sie bitte darauf, neben den Zahlungen auch alle benötigten elektronischen Unterschriften vor diesem Termin mitzusenden bzw. Ihren unterschriebenen Begleitzettel rechtzeitig einzureichen, damit Ihre Zahlung von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor 13 Uhr freigegeben werden kann.

Nach der Umstellung ab dem 22. April 2024 ruft Ihr Service-Rechenzentrum dann letztmalig Kontoumsätze mit der alten IBAN der Stadtsparkasse Haltern am See ab und wechselt danach auf die neuen Zugangswege der Sparkasse Westmünsterland inklusive des Wechsels auf Ihre neue IBAN.

6. Ich nutze ein Kartenbezahlterminal. Was gibt es hier zu beachten?

Bitte denken Sie daran, Ihrem Anbieter zeitnah Ihre neue IBAN/BIC mitzuteilen.

7. Ich habe weitere Fragen zu diesem Thema. An wen wende ich mich?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an

ebanking@sparkasse-westmuensterland.de. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Kontakt

1. Ändern sich die E-Mailadressen und Telefonnummern meiner Ansprechpartner:innen?

Ab dem 22. April 2024 erreichen Sie uns über die zentrale Rufnummer 02563 403-0. Firmenkunden können sich auch direkt an das Kompetenzcentrum Mittelstand wenden, Tel.: 02563 403-4444.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie künftig nicht mehr von der Telefonnummer der Stadtsparkasse Haltern aus anrufen, sondern von der oben genannten Rufnummer mit Stadtlohner Vorwahl.

Die E-Mailadressen Ihrer Ansprechpartner:innen sind nach dem folgenden Format aufgebaut:

Name: MaxMustermann; E-Mail:m.mustermann@sparkasse-westmuensterland.de.

Bis auf weiteres leiten wir E-Mails an die alten Adressen noch für Sie weiter.

2. Wie erreiche ich die Sparkasse Westmünsterland im Internet?

Nach der technischen Fusion gilt die einheitliche Adresse www.sparkasse-westmuensterland.de. Die alte Adresse www.sparkasse-haltern.de wird bis auf weiteres automatisch hierauf umgeleitet.

3. Wer ist „Linda“?

Linda ist unser Chatbot, also unsere virtuelle Assistentin.
Sie begrüßt Sie auf der Internetseite der Sparkasse Westmünsterland und beantwortet
rund um die Uhr Ihre Fragen zu unseren Produkten, Leistungen und Services. Linda sagt Ihnen auch, wann eine gewünschte Geschäftsstelle geöffnet hat, was Sie tun müssen, wenn Sie Ihre Sparkassen-Card verloren haben, und vieles mehr.

Wenn Sie lieber dem Kunden-Service-Center chatten möchten, nennen Sie Linda das Stichwort „Beraterchat“.

4. Ändert sich etwas an den Servicezeiten der Standorte?

Unsere Standorte bleiben mit Ihren persönlichen Beraterinnen und Beratern bestehen. Nutzen Sie gerne unsere Beratungszeiten von 8 bis 19 Uhr. Die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners oder Ihrer Ansprechpartnerin finden Sie im Online-Banking.

Die Servicezeiten der einzelnen Filialen finden Sie im Filialfinder.

5. Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Zusätzlich zur Beratung in den Filialen erreichen Sie uns über die folgenden Kanäle:

Service-Telefon und Online-Banking-Hotline: 02563 403-0

(montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr)

Hotline Kompetenzzentrum Mittelstand: 02563 403-444

(montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr)

E-Mail: info@sparkasse-westmuensterland.de

Sperr-Notruf für Online-Banking und Karten: 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116)

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