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Unsere BLZ & BIC
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Übersicht

Kinder-Sorglos-Paket

  • Zusatzschutz für Vorsorge, Sehen und Hören
  • Chefsache bei stationären Behandlungen
  • Strahlendes Lächeln mit schönen Zähnen bewahren
  • Naturheilkunde und alternatvie Behandlungsmethoden

Ihr Vertragspartner

Das Kinder-Sorglos-Paket

Ihr Kind erhält die beste medizinische Versorgen und genießt die Vorteile der privaten Zusatzversicherung als Privatpatient.     

Individuelle Bausteine

Das Schutzpaket stellen wir Ihnen nach Ihren Wünschen
und Bedürfnissen zusammen. Auch einzelne Bausteine dieses Angebots verbessern den Grundschutz der gesetzlichen Versicherungen.   

Ihr nächster Schritt

Kommen Sie direkt mit uns ins Gespräch und vereinbaren einen Beratungstermin

Der Krankenversicherer ist die UKV - Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Telefax: (06 81) 8 44-25 09, E-Mail: service@ukv.de, Registergericht Saarbrücken: HRB 7184.

Verbraucherinformation zum Versicherungsvermittler gem. §11 VersVermV.

Details

Das Kinder-Sorglos-Paket und seine Bausteine

Zusatzschutz für Vorsorge, Sehen und Hören

VorsorgePRIVAT*

Zusatzschutz für Vorsorge, Sehen und Hören 

  • Versichert sind 100 Prozent der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte zur Früherkennung von Krankheiten. Erstattet werden bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr.
  • 80 Prozent Kostenerstattung für Kontaktlinsen und Brillen sowie deren Reparatur – unabhängig von der Änderung der Fehlsichtigkeit. Erstattet werden bis zu 400 Euro in zwei Kalenderjahren.
  • 100 Prozent der Kosten werden für refraktive Chirurgien (z.B. Lasern der Augen) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen ersetzt. Erstattet werden bis zu 1.500 Euro in der Vertragslaufzeit.
  • 80 Prozent Kostenerstattung für ärztlich verordnete Hörhilfen** einschließlich Otoplastik. Erstattet werden bis zu 800 Euro in fünf Kalenderjahren.
  • 100 Prozent der Kosten für Schutzimpfungen, Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe. Erstattet werden bis zu 300 Euro in zwei Kalenderjahren.

* In den ersten Jahren gelten Erstattungsobergrenzen.
** Erstattungsbetrag Hörhilfen nach Vorleistung der GKV.
 

Chefsache bei stationären Behandlungen

KlinikPRIVAT/1

Chefsache bei stationären Behandlungen

  • Im Krankenhaus immer bestens behandelt: Mit unserem Schutz wird Ihr Kind in der Klinik Ihres Vertrauens behandelt. Im Krankenhaus ist Ihr Kind Chefsache – auch bei ambulanten Operationen.
Strahlendes Lächeln mit schönen Zähnen bewahren

ZahnPRIVAT Kompakt*

Strahlendes Lächeln mit schönen Zähnen bewahren

  • Nur die beste Behandlung für Kinderzähne: ZahnPRIVAT Kompakt leistet für Zahnersatz 50 Prozent des verbleibenden Restbetrags nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse*. Ergänzen Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse: Prophylaxe, Kunststoff-Füllungen, Inlays/Onlays, Zahnersatz, Wurzelbehandlung sowie Parodontosebehandlung.
  • Innovative Leistungen: Im ZahnPRIVAT Kompakt stehen Ihren Kindern neueste medizinische Verfahren zur Verfügung. Zum Beispiel Röntgenaufnahmen auch mittels dreidimensionaler Volumentomografie, Schmerzausschaltung auch mittels Analgosedierung.

* In den ersten Jahren gelten Erstattungsobergrenzen.
 

Naturheilkunde und alternative Behandlungsmethoden

NaturPRIVAT*

Naturheilkunde und alternative  Behandlungsmethoden

  • Naturheilkundliche und alternative Behandlungsmethoden: 80 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro pro Kalenderjahr. Das heißt, erstattet werden bis zu 1.000 Euro im Jahr.

* In den ersten Jahren gelten Erstattungsobergrenzen.

Ihr nächster Schritt

Kommen Sie direkt mit uns ins Gespräch und vereinbaren einen Beratungstermin

Der Krankenversicherer ist die UKV - Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Telefax: (06 81) 8 44-25 09, E-Mail: service@ukv.de, Registergericht Saarbrücken: HRB 7184.

Verbraucherinformation zum Versicherungsvermittler gem. §11 VersVermV.

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