* Der variable Sollzins richtet sich nach der Veränderung des Referenzzinssatzes 3-Monats-Euribor. Die Sparkasse wird die Entwicklung dieses Referenzzinssatzes regelmäßig am 01.03./01.06./01.09./01.12. jeden Jahres bzw. dem jeweils folgenden Geschäftstag überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,250 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsschluss bzw. der letzten Anpassung des Sollzinssatzes verändert, sinkt oder steigt der Sollzinssatz um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 16. der vorgenannten Monate. Die Sparkasse unterrichtet mit dem Rechnungsabschluss des Girokontos über den Sollzinssatz.