VL-Sparen mit Deka Investmentfonds
Holen Sie sich beim regelmäßigen WertpapierSparen Unterstützung und nutzen Sie Zuschüsse von Staat und Arbeitgeber.
In Zeiten des anhaltenden Zinstiefs ist die Planung Ihres Vermögensaufbaus wichtiger denn je. Denn um finanziell voranzukommen, muss eine Rendite erzielt werden, die über der Inflationsrate liegt. Deshalb wurde die Deka-Initiative „Anlegen statt stilllegen“ gestartet. Mit dieser Initiative bringen Sie Ihr Geld in Bewegung und können in Zukunft Renditechancen nutzen.
* Zulagenberechtigt sind in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige. Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juni 2015. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.
Beim regelmäßigen WertpapierSparen mit vermögenswirksamen Leistungen wird Ihnen das Vorwärtskommen leichter gemacht. Denn meist helfen Ihr Arbeitgeber und – unter bestimmten Voraussetzungen – Vater Staat kräftig mit.
mit Arbeitgeber-Zuschuss. Vielfach beteiligt sich der Arbeitgeber, indem er den VL-Betrag ganz (bis zu 480 Euro pro Jahr) oder teilweise übernimmt. Dies kann freiwillig erfolgen oder durch den Tarifvertrag geregelt sein.*
Als Zulagenberechtigter werden Sie vom Staat für das VL-Sparen zusätzlich mit bis zu 80 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr belohnt.
Für Ihre VL-Anlage stehen Ihnen acht Deka Investmentfonds zur Verfügung. So partizipieren Sie an den Kapitalmärkten für Ihren Vermögensaufbau.
Sechs Jahre lang legt Ihr Arbeitgeber regelmäßig Ihre VL-Beträge an. Danach ruht das Kapital bis zum Ende des siebten Jahres. Dann wird der Gesamtförderungsbetrag Ihrem Depot gutgeschrieben – ebenfalls in Form von Fondsanteilen. Am Anfang des darauffolgenden Jahres können Sie über Ihr angespartes Vermögen verfügen.
Nach Ablauf Ihres VL-Vertrages sollten Sie darüber nachdenken, das Geld langfristig anzulegen. Zum Beispiel kann es einfach im gleichen Fonds investiert bleiben.
Mit der Nutzung aufeinanderfolgender VL-Verträge beziehen Sie weiterhin Zuschüsse und haben so die Chance, sich langfristig ein kleines Vermögen aufzubauen.
Vermögenswirksame Leistungen bieten sich auch für Ihre private Altersvorsorge an. Zuschüsse Ihres Arbeitgebers können alternativ in Form von altersvorsorgewirksamen Leistungen in riestergeförderte Vorsorgeverträge eingezahlt werden. Fragen Sie einfach Ihren Arbeitgeber, ob diese Zuschussform auch für Sie verfügbar ist.**
* Zulagenberechtigt sind in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige. Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
** Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung von Riester Produkten entnehmen Sie bitte dem Produktprospekt zu Deka ZukunftsPlan bzw. Deka BonusRente.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juni 2015. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.
Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.
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