Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wie Sie Ihr Vermögen für die nachfolgende Generation am besten sichern?
Ihr Lebenswerk in die richtigen Hände zu geben, ist Vertrauenssache. Unser Private Banking beginnt dort, wo ein besonders vertrauensvolles Verhältnis gefragt ist. Denn Generationenmanagement erfordert enges, diskretes Zusammenarbeiten und ein tiefes Verständnis Ihrer Situation und Ihrer Wünsche.
Wie lässt sich das Erarbeitete für die kommende Generation oder eine gute Sache sichern?
Die Zukunft klug zu gestalten verlangt mehr als den Blick in die Glaskugel:
Gut, wenn Sie Wichtiges rechtzeitig und schriftlich regeln. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf – die Entscheidungen treffen Sie.
Sie möchten selbst bestimmen, was einmal mit Ihrem Vermögen geschieht? Dann führt kein Weg an einem Testament vorbei. Sonst regelt allein die gesetzliche Erbfolge, wer wie viel erbt.
Sie möchten schon zu Lebzeiten für andere vorsorgen und dabei Steuern sparen? Ziehen Sie eine Schenkung in Betracht.
Für den komplexen Prozess der Firmenübergabe erarbeiten wir mit Ihnen und Ihren rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Beratern einen klug getakteten Fahrplan. Immer eng abgestimmt mit Ihrem Firmenkundenberater.
Wir sind Regionalpartner und bieten eine durchgängige Begleitung der Vorhaben im gesamten Gründungs- und Nachfolgeprozess an. Sprechen Sie uns an.
Immer mehr Menschen wollen „auf ewig“ Gutes bewirken – und nicht den gesamten Nachlass den Erben hinterlassen.
Verwandte können unter bestimmten Voraussetzungen Betriebe steuerfrei übernehmen. Doch auch andere Nachfolger reduzieren mit einer Planung die Abgaben. Es gibt vier Kriterien, um möglichst wenig Geld an den Fiskus zu verlieren.
Was fällt an Steuern an?
Ob und wie viel Steuern Ihre Erben zahlen müssen, hängt nicht nur von der Höhe des Erbes ab. Wichtig ist auch, wie eng Sie mit den Erben verwandt sind. Denn daran bemessen sich bei der Erbschaftssteuer Steuerfreibeträge und Steuerklassen.
Verwandte können unter bestimmten Voraussetzungen Betriebe steuerfrei übernehmen. Auch andere Nachfolger – etwa aus dem Mitarbeiterkreis – reduzieren mit einer guten Planung die Abgaben. Bis zu 85 Prozent des Betriebsvermögens sind steuerfrei, wenn diese vier Bedingungen erfüllt sind:
Wenn es unsicher ist, ob der Nachfolger die Firma mindestens fünf Jahre lang fortführen und die Lohnsummenregel über diesen Zeitraum einhalten kann, empfiehlt es sich, einen anderen Weg zu nutzen: In reinen Familienbetrieben bleiben auf Antrag bis zu 30 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei, wenn Gesellschaftsvertrag oder Satzung mindestens zwei Jahre vor der Übergabe unter anderem regeln, dass nur ein Teil der Gewinne und kein Betriebsvermögen entnommen werden darf. Diese Vereinbarung müssen die Beteiligten nach der Übergabe 20 Jahre lang einhalten.
Wer weder das Standardmodell noch den Abschlag von 30 Prozent nutzt, die Schenkung- oder Erbschaftsteuer jedoch nicht ohne Gefährdung der Firma aufbringen kann, bekommt vom Finanzamt auf Antrag eine Stundung für die Dauer von bis zu sieben Jahren gewährt.
1 Angaben in Euro, 2 entspricht dem Betriebsvermögen, Quelle: PROFITS
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