Energieausweis für Eigentümer
Wände, Fenster, Dach und Heizung nimmt der Energieausweis unter die Lupe. So sollen Interessenten vor dem Kauf in etwa einschätzen können, welche Energiekosten auf sie zukommen. Verkäufer können mit guten Energiewerten punkten.
Für Immobilien soll ebenso leicht erkennbar sein, wie es um ihre Energieeffizienz steht. Deshalb gibt es den Energieausweis. Er bündelt alle wichtigen Informationen zum Thema.
Der Energieausweis ist wichtiger Bestandteil der Energieeinsparverordnung (EnEV). Nachdem der Gesetzgeber die EnEV 2014 reformiert hat, bringt sie noch mehr Pflichten für Eigentümer mit sich.
Der Unterschied zwischen den beiden Ausweisen: Der Verbrauchsausweis errechnet sich nur aus den Verbrauchswerten der letzten Jahre. Der Bedarfsausweis analysiert die gesamte Immobilie. Dabei bezieht er ihre Substanz und ihren Energieverbrauch mit ein. Außerdem zeigt er Potenziale zum Einsparen und Modernisieren auf. Damit ist er zwar teurer, aber auch umfangreicher als der Verbrauchsausweis.
Welchen Ausweis Sie benötigen, richtet sich nach Alter und Zustand Ihrer Immobilie. Besitzen Sie einen Neubau oder eine Immobilie, die vor 1977 gebaut wurde? Dann ist der Bedarfsausweis Pflicht. Allen anderen Immobilien reicht der Verbrauchsausweis.
Die Angaben zum Energieverbrauch sollen für Verbraucher auf den ersten Blick verständlich sein. Deshalb müssen Gebäude seit Mai 2014 bestimmten Energieeffizienzklassen zugeordnet werden. Sie lehnt sich an der Effizienz-Skala an, wie sie bereits für Haushaltsgeräte etabliert ist. Sie reicht von A + (sehr effizient) bis H (hoher Energieverbrauch).
Sie schalten in einem kommerziellen Medium eine Anzeige zu Verkauf, Verpachtung oder Vermietung Ihrer Immobilie?
Dann sind Sie verpflichtet, bestimmte Werte in Ihre Anzeige aufzunehmen.
Sie müssen dem Interessenten den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen. Nachdem Sie und der Interessent den Kauf- oder Mietvertrag unterschrieben haben, übergeben Sie ihm den Energieausweis. Entweder als Original oder in Kopie – das ist Ihnen überlassen.
Sie haben noch Fragen oder wünschen einen Energieausweis für Ihre Immobilie?
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Und helfen Ihnen dabei, einen Aussteller für Ihren Energieausweis zu finden.
Wer sein Eigenheim nur selbst bewohnt, braucht keinen Energieausweis.
Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn Sie nach Oktober 2007 die Baugenehmigung für Ihr Eigenheim beantragt oder mit dem Bau begonnen haben, benötigen Sie in jedem Fall einen Energieausweis. Also auch dann, wenn Sie Ihre Immobilie weder verkaufen noch vermieten möchten.
Ausgenommen davon sind Baudenkmäler, kleine Bauten unter 50 Quadratmetern und Sonderbauten. Dazu gehören zum Beispiel Ställe oder unregelmäßig geheizte Firmengebäude.
In der Regel ist ein Energieausweis zehn Jahre lang gültig. Ausnahme: In der Zwischenzeit sanieren oder modernisieren Sie Ihre Immobilie energetisch. Dann müssen Sie auch den Ausweis erneuern lassen.
Die Energieeffizienzklasse ist für Ausweise, die vor Mai 2014 ausgestellt wurden, keine Pflicht. In diesem Fall müssen Sie die Klasse auch nicht in Immobilienanzeigen angeben.
Sie als Eigentümer sind dafür verantwortlich, alle Pflichten zum Energieausweis einzuhalten. Kommen Sie Ihren Pflichten nicht nach, droht Ihnen ein Bußgeld. Der Makler Ihres Vertrauens kann Ihnen aber alles rund um den Energieausweis abnehmen.
Für einen Energieverbrauchsausweis benötigen Sie die Heizkostenabrechnungen des gesamten Hauses aus den letzten drei Jahren.
Für einen Energiebedarfsausweis prüft eine Fachkraft Ihre Immobilie. Außerdem benötigen Sie wie beim Verbrauchsausweis Heizkostenabrechnungen. Hinzu kommen Baupläne, der Grundriss sowie die Dokumentation von Sanierungen.
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