Profitieren Sie mit den ZahnPRIVAT-Tarifen von Ergänzungsleistungen für Ihre Zahnbehandlungen und Ihren Zahnersatz. Umfassende Leistungen für Ihre Zahngesundheit:
* GKV = Gesetzliche Krankenversicherung
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich dann, wenn es Ihnen wichtig ist, bestimmte Leistungen wie beispielsweise für Zahnbehandlung oder Zahnersatz, besser abzusichern.
Für Kinder macht es Sinn, eine Zahnversicherung abzuschließen, um sie beispielsweise gegen die Folgen eines Unfalls oder für kieferorthopädische Leistungen abzusichern. Obendrein sind Zusatzversicherungen für Kinder vergleichsweise günstig.
Die Versicherungsleistung berechnet sich aus den erstattungsfähigen Aufwendungen. Eine Leistung der GKV wird vor der Erstattung abgezogen. Die Restkosten werden zum angegebenen Prozentsatz (50%, 70%, 90%) erstattet.
Ja, die Leistungen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Kieferorthopädie (nur ZahnPRIVAT Premium) sind in den ersten vier Kalenderjahren begrenzt
Eine Kieferorthopädie ist nur im Tarif ZahnPRIVAT Premium mitversichert. Versicherungsschutz besteht unabhängig von der vorliegenden kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG).
Bei Kindern: Voraussetzung ist ein Behandlungsbeginn vor Vollendung des 19. Lebensjahres.
Bei Erwachsenen: Mitversichert ist eine unfallbedingte Kieferorthopädie.
Eine Leistung für Kieferorthopädie ist nur einmal in der Vertragslaufzeit mitversichert. Es werden maximal 90% aus maximal 4.000 Euro erstattet.
Folgende Aufwendungen fallen unter den Versicherungsschutz:
Die Aufwendungen dieser Leistungen, abzüglich einer eventuellen Leistung der GKV, werden aus maximal 120 Euro pro Jahr erstattet (ZahnPRIVAT Kompakt zu 50%, ZahnPRIVAT Optimal zu 70% und ZahnPRIVAT Premium zu 90%).
Eine Kassenzulassung des Behandlers ist keine Voraussetzung für die Erstattung.
Mitversichert sind z. B. der Knochenaufbau im Rahmen einer Implantatversorgung oder Strahlendiagnostik wie Röntgenaufnahmen und auch innovative Verfahren (z. B. dentaler Volumentomographie (DVT)).
Darunter versteht man funktionsanalytische und funktionstherapeutischen Leistungen. Sie sind im Rahmen der Höchstgrenzen erstattungsfähig.
Es gelten die Höchstsätze Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Zahnärzte (GOZ).
Nein, ein Heil- und Kostenplan ist nicht Voraussetzung einer Erstattung. Wir empfehlen, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan bei uns einzureichen.
Unter einem Inlay versteht man eine Zahnfüllung, die in einen Zahn eingeklebt wird. Das Besondere:Ein Inlay ist ein passgenaues Werkstück aus dem zahntechnischen Labor. Ein Inlay kann aus Materialien wie Gold, Keramik oder Kunststoff bestehen.
Beim Inlay ist die Kaufläche des Zahns meist nicht vollständig bedeckt - im Gegensatz zum Onlay. Entsprechend werden Onlays dort eingesetzt, wo der Schaden am Zahn zu groß ist, um noch ein Inlay einzusetzen.
Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.
In den Zahntarifen ZahnPRIVAT Kompakt, ZahnPRIVAT Optimal und ZahnPRIVAT Premium gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.
Nein. Bei der durchgeführten Maßnahme muss lediglich ein Erstattungsvermerk (Leistungsnachweis) der GKV vermerkt sein. Dies gilt auch, wenn die GKV keine Leistung erbringt.
Der Leistungsnachweis dient als Basis zur Berechnung Ihrer Kostenerstattung. Bitte legen Sie diesen immer bei. Die Versicherungsleistung setzt sich aus Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), anderen Privaten Krankenversicherungen und dem ZahnVITAL-Tarif zusammen.
Bitte senden Sie den Leistungsnachweis der GKV an:
Union Krankenversicherung AG
66099 Saarbrücken
Ja. Periochip ein kleiner Gelatine-Chip, der den Wirkstoff Chlorhexidin enthält und mit einer Pinzette in der Zahnfleischtasche platziert wird. Innerhalb von 7 Tagen löst sich der Chip auf und gibt dabei den Wirkstoff ab, so dass die Bakterien und Keime aktiv bekämpft werden können.
Ja. Wenn die Behandlung grundsätzlich über den Tarif versichert ist und eine Maßnahme zur Schmerzausschaltung (z .B. Analgosedierung) notwendig ist, ist diese über den Tarif grundsätzlich mitversichert.
Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherten an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar.
Starten Sie den Tarifrechner für ZahnPRIVAT Premium und ermitteln Sie die Kosten für Ihre Zusatzversicherung mit den Leistungsschwerpunkten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
*1 Die nach Leistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zum versicherten Prozentsatz erstattet.
*2 Tarif ZahnPRIVAT Premium Kinder: Leistung bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 19. Lebensjahres; Erwachsene: Leistung bei Unfall
Machen Sie es sich leicht und reichen Sie Ihre Arztrechnungen bequem digital ein. Nutzen Sie hierfür die Foto-Funktion der App "Meine Gesundheit". Ihre Daten werden sicher und schnell übertragen. So sparen Sie sich das Ausfüllen von Formularen und erhalten Ihre Rückerstattung schneller als auf dem postalischen Weg.
Der Krankenversicherer ist die UKV - Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Telefax: (06 81) 8 44-25 09, E-Mail: service@ukv.de, Registergericht Saarbrücken: HRB 7184.
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