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Ihre Vorteile

Für fremd vermietete Immobilien

Haus- und Grundbesitzer-Haftpfllicht

Für den Fall, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung fremd vermieten: Versichern Sie sich gegen Schadenersatzansprüche bei Unfällen, etwa durch lose Dachziegel oder schlecht geräumte Fußwege.

  • Prüft für Sie die Schadenersatzpflicht
  • Reguliert berechtigte Schadenersatzansprüche
  • Wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab
  • Eignet sich auch für Eigentümer-GemeinschaftenFür Einfamilienhaus-Besitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, sind Schäden bereits über die private Haftpflicht abgedeckt

 

Details

Eigentum verpflichtet.

Herabfallende Dachziegel, lose Pflastersteine oder schlecht geräumte Fußwege im Winter können dazu führen, dass Personen verletzt oder parkende Autos beschädigt werden. Als Eigentümer eines Grundstücks oder eines Gebäudes haften Sie für solche Schäden in voller Höhe. Vor Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit vermietetem Grundbesitz schützt Sie die Haus- und Grundbesitzer-Haftpfllicht.

 

Versicherte Personen:

  • Vermieter von Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümer-Gemeinschaften und Eigentümer-GemeinschaftenEigentümer von unbebauten Grundstücken
  • Nießbraucher (Nutzungsrecht an einer Immobilie) und Pächter

 

Großer Leistungsumfang.

Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Folgen von Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch Ihr Haus oder Grundstück verursacht werden, deckt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpfllicht zusätzlich folgende Fälle ab:

  • Ihr Risiko als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro je Vorhaben.
  • Schäden, die durch Hausmeister oder andere per Arbeitsvertrag beauftragte Personen bei der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtung entstehen.
  • Die Haftpflicht für Verwalter von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften: Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter und Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
  • Gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei der Ausübung einer Tätigkeit im Interesse der Gemeinschaft.

 

Als Inhaber eines selbst bewohnten Einfamilienhauses sind Sie bei eventuellen Haftpflichtansprüchen bereits über Ihre Private Haftpflichtversicherung versichert.

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