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Bundes­förderung für effiziente Gebäude

Energie­kosten dauerhaft senken und das Klima schützen.

Überblick

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung1

Haben Sie vor, in ein energie­sparendes Gebäude zu investieren? Eine gute Idee! Damit können Sie Ihre Energie­kosten dauerhaft senken und das Klima schützen - nutzen Sie das Gesprächs- und Informationsangebot der Berater*innen der Sparkasse Westmünsterland.

Wichtig für Ihre Pläne:

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Sie gilt

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime für
  • alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Sparkasse Westmünsterland

Ihr nächster Schritt

Nutzen Sie die zins­günstigen Kredite des Staates. Die Berater*innen der Sparkasse informieren Sie gerne im Detail über die Förder­programme und Ihre Möglich­keiten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Details

Welche Förderung kommt für Sie in Frage?

Sie erhalten hier einen ersten Überblick über die Änderungen und Neu­regelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten.

Damit und weiteren Informationen könnten Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neuen Regelungen gelten1 - nutzen Sie das Gesprächs- und Informationsangebot der Berater*innen der Sparkasse Westmünsterland.

Gemeinsam für den Klimaschutz - Hintergrund und Zielsetzung

In unseren Gebäuden steckt großes Energie­spar­potenzial: Etwa 25 % unseres CO2-Ausstoßes fallen durch Gebäude und ihre Energie­versorgung an. Mit dem Klima­schutz­programm 2030 hat die Bundes­regierung deshalb beschlossen, die Gebäude­förderung weiter­zu­entwickeln und noch attraktiver zu machen.

Ein zentraler Punkt: Die KfW-Förderung in diesem Bereich wird jetzt unter einem Dach zusammen­gefasst – als „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energie­einsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primär­energie­bedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.

Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nach­haltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höheren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Sie erhalten bis zu 75.000 Euro Zuschuss, wenn Sie Ihr Ein­familien­haus sanieren und dabei die Stufe „Effizienz­haus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreichen. Höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn Sie für Ihr Wohn­gebäude einen individuellen Sanierungs­fahrplan erstellen lassen und vollständig umsetzen.

Die KfW berücksichtigt bei Wohn­gebäuden vollständig umgesetzte individuelle Sanierungs­fahr­pläne mit einer höheren Förderung.

Ein weiteres Plus: Es wird leichter, die Förderung zu beantragen. In Zukunft stellen Sie nur noch einen einzigen Antrag – darin enthalten sind auch die Fach­planung und Baubegleitung. Die Sparkasse steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wohngebäude

Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Bau­begleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.

Nutzen Sie das Gesprächs- und Informationsangebot der Berater*innen der Sparkasse Westmünsterland und besprechen Sie die jeweils möglichen Förderungen der "Effizienzhäuser"  - wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss.

Informationen erhalten Sie auch auf der "BEG"- Seite der KfW.

Nichtwohngebäude

Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Bau­begleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.

Nutzen Sie das Gesprächs- und Informationsangebot der Firmenkundenberater*innen der Sparkasse Westmünsterland und besprechen Sie die jeweils möglichen Förderungen der "Effizienzhäuser"  - wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss.

Informationen erhalten Sie auch auf der "BEG"- Seite der KfW.

Baubegleitung

Pflicht bei der Förderung: Für die Fach­planung und Bau­begleitung eines Effizienz­hauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).

In Zukunft fördert die KfW im Rahmen der BEG auch eine akustische Fachplanung  sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitäts­siegel „Nachhaltiges Gebäude“. Informationen über die Nachhaltigkeits­zertifizierung und die Zertifizierungs­stellen finden Sie zum BEG-Start auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de.

Wenn Sie Ihre Heizungs­anlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl eine Expertin oder ein Experte für Energie­effizienz als auch ein Fach­unternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.

Für ein Effizienzhaus

Für die Baubegleitung bei Ein- und Zwei­familien­häusern fördern die KfW Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalender­jahr – davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 5.000 Euro. Für Mehr­familien­häuser mit 3 oder mehr Wohnungen fördert die KfW Kosten bis 4.000 Euro pro Wo­hnung, insgesamt max. 40.000 Euro pro Antrag und Kalender­jahr. Davon erhalten Sie 50 %­, also bis zu 20.000 Euro.

Für die Nachhaltigkeits­zertifizierung eines Neubaus fördert die KfW bei Erreichen eines Effizienz­hauses mit Nachhaltigkeits-Klasse Kosten bis zu den gleichen Höchst­grenzen wie bei der Bau­begleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 %.

Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden

Für die Fachplanung und Bau­be­gleitung bei Ein- und Zwei­familien­häusern fördert die KfW Kosten bis 5.000 Euro pro Zusage und Kalender­jahr – davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 2.500 Euro. Für Mehr­familien­häuser mit 3 oder mehr Wohnungen fördert die KfW Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung, insgesamt max. 20.000 Euro pro Zusage und Kalender­jahr. Davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 10.000 Euro.

Nur noch einen Antrag stellen

Sie stellen Ihren Antrag für die Bau­be­gleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur neuen BEG-Förderung finden Sie auf der Seite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Ihr nächster Schritt

Nutzen Sie die zins­günstigen Kredite des Staates. Die Berater*innen der Sparkasse informieren Sie gerne im Detail über die Förder­programme und Ihre Möglich­keiten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

1 Die hier veröffentlichten Inhalte geben einen ersten Überblick über Änderungen und Neuregelungen und sind ohne Gewähr. Die endgültigen Details und Förderbestimmungen werden von der KfW voraussichtlich im April 2021 veröffentlicht. Informationen erhalten Sie auch auf der "BEG"- Seite der KfW.

Regional - Vor Ort

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Der Service unserer Immobilien- und Finanzierungsberater*innen. Im Westmünsterland zu Hause.

Zuhause ist einfach.

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Unser Service für Sie:

  • Alles aus einer Hand - nur ein(e) Ansprechpartner*in
  • Professioneller Verkauf Ihrer Immobilie durch vorherige Marktpreiseinschätzung, flächendeckende Werbung und vertrauensvolle Begleitung der notariellen Abwicklung  
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